Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, stellen sich bereits unmittelbar nach dem Unfallgeschehen zahlreiche Fragen:
- Ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen?
- Ist es ratsam, sofort eine Erklärung zum Unfallhergang und Verschulden abzugeben?
- Ist von alleinigem Verschulden oder aber einem Mitverschulden auszugehen?
- Was ist gegenüber der eigenem Versicherung zu beachten?
- Soll ich mich auf Angebote der Versicherung des Unfallbeteiligten (Gutachtervorgabe, Schadensausgleichsangebot) einlassen?
- Was ist bei der Anmietung eines Mietwagens zu beachten?
- Steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung auch zu, wenn ich kein Ersatzfahrzeug anmiete?
- Wie sieht die Schadensregulierung aus, wenn ich mein Fahrzeug selbst repariere?
- Steht mir ein Schmerzensgeldanspruch zu?
- Welche sonstigen Ansprüche kann ich geltend machen?
- Welchen Sachverständigen soll ich auswählen?
- Steht mir grundsätzlich ein Anspruch auf Einschaltung eines Gutachters zu?
Bei all diesen Fragen - und zahlreichen weiteren - finden Sie in mir einen kompetenten Ansprechpartner.
Auf Grund jahrzehntelanger beruflicher Erfahrung beim Umgang mit Versicherungen und Zusammenarbeit mit Gutachtern und Fachwerkstätten ist Ihr Rechtsproblem bei mir in guten Händen.
Kosten sollten Sie vor einer anwaltlichen Konsultation nicht abschrecken. Sind Sie rechtsschutzversichert, tritt Ihre Versicherung ein. Im Falle des Obsiegens trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten; bei einem Mitverschulden prozentual.
Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe, was bereits mit der Terminsvereinbarung abgeklärt wird.